Diese Leistungen sind gesetzlich geregelt nach §45b SGB XI
Jeden Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 125,00 € Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.
Wenn der monatliche Betrag nicht voll ausgeschöpft wird, kann der restliche Betrag in den Folgemonaten genutzt werden.
Bis Ende Juni des Folgejahres können nicht genutzte Leistungsbeträge noch verwendet werden, nutzt man diesen Entlastungsbetrag nicht, verstreicht und verfällt dieser.
Für was kann ich den Betreuungs- und Entlastungsbetrag nutzen?
Bahnhofstraße 14
06577 An der Schmücke / OT Heldrungen