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Beratung

Pflegebedürftige, die zuhause durch Angehörige gepflegt werden ohne die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen, müssen nach §37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen.

  • Pflegegrad 2-3 = 2 x im Jahr
  • Pflegegrad 4-5 = 4 x im Jahr

Pflegegrad beantragen - ist bei uns Kundenservice

Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades und stehen Ihnen auch bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zur Seite.

Vereinbaren Sie einen Termin und wir sprechen über Ihre Wünsche und Bedürfnisse, erörtern den Hilfebedarf und führen ggf. vorab schon Leistungen der häuslichen Krankenpflege durch.

Wir bringen Ihnen den Antrag auf einen Pflegegrad zum Termin mit, füllen den Antrag mit Ihnen gemeinsam aus und senden ihn per Post an Ihre Krankenkasse.

Sofern Sie es wünschen, begleiten wir Sie gern bei der Begutachtung vom Medizinischen Dienst.

034673-691270

0173-2659377

Bahnhofstraße 14
06577 An der Schmücke / OT Heldrungen

 

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