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Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Spaziergang

Diese Leistungen sind gesetzlich geregelt nach §45b SGB XI

Jeden Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 125,00 € Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.

Wenn der monatliche Betrag nicht voll ausgeschöpft wird, kann der restliche Betrag in den Folgemonaten genutzt werden.

Bis Ende Juni des Folgejahres können nicht genutzte Leistungsbeträge noch verwendet werden, nutzt man diesen Entlastungsbetrag nicht, verstreicht und verfällt dieser.

Für was kann ich den Betreuungs- und Entlastungsbetrag nutzen?

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag
    – Reinigung des genutzten Wohnraumes 
    – Reinigung der Fenster (+Gardinen waschen)
    – Gartenarbeit (Laub fegen, Blumen umtopfen, Unkraut entfernen, Hof-/Fußweg-/Straße kehren
    – Wäsche waschen/aufhängen/bügeln/zusammenlegen/verstauen
    – (Wochen-) Einkäufe erledigen (mit oder ohne Klienten)
    – Fahrten zum Arzt, Apotheker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Sanitätshaus…. etc. 
 
  • Betreuungsangebote
    – Spaziergänge
    – Gesellschaftsspiele
    – Gesprächsführung
    – körperbezogene pflegerische Maßnahmen (Hilfestellung beim Duschen – nur bei Pflegegrad 1)
 

034673-691270

0173-2659377

Bahnhofstraße 14
06577 An der Schmücke / OT Heldrungen

 

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